Mit vereinten Kräften wird vielfach vor Ort geholfen. Viele Organisationen und Institute haben Spendenaktionen gestartet und diese Hilfe kommt vielfältig auch schon vor Ort an. Betroffene können darüber hinaus jedoch auch finanziell unterstützt werden.
Informieren Sie sich zunächst auch in Ihrer Heimatstadt oder -gemeinde bzw. bei Ihrem Landkreis. Zusätzlich finden Sie nachstehend weitere Organisationen und Institute, wo Soforthilfen aus den jeweiligen Spendenfonds ggfs. zusätzlich zur Soforthilfe NRW bzw. Soforthilfe RLP beantragt werden können.
Einfach auf die jeweiligen Logos klicken. Sie werden an die Informationsseiten dieser Organisation bzw. Institution weitergeleitet und können in den dortigen Informationen mehr über die weiteren Möglichkeiten erfahren.
Spendenfonds von Kommunen und Institutionen
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat gemeinsam mit den Pferdesport- und Zuchtverbänden ein Spendenkonto eingerichtet. Betroffene Pferdehalter und/oder -besitzer aus den betroffenen Regionen können Soforthilfe und Wiederaufbau-Hilfe aus diesem Spendenfonds beantragen. Detaillierte Informationen und die die Antragsformulare sind über nebenstehendes Logo erreichbar.
Die Aktion ist derzeit befristet bis 31.12.2021.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Soforthilfe an Ihren AWO-Verband. Dieser bestimmt sich nach Ihrem Wohnort. Die Soforthilfe, die über die AWO ausgezahlt wird, kann auch von Nicht-Mitgliedern beantragt werden. Details zu den regionalen Ansprechpartnern finden Sie über das verlinkte nebenstehende Logo.
Der Katastrophenschutz des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. unterstützt Betroffene in ihrem Einzugsgebiet mit Sachmitteln, die zu den Betroffenen geliefert werden (z.B. Waschmaschinen, Küchengeräte, Kühlschränke, technisches Gerät u.v.m.)
Details und weitere Informationen, wie auch Kontaktmöglichkeit findet man auf der Webseite des ASB – Einfach auf nebenstehendes Logo klicken.
Über nebenstehendes Logo gelangt man unmittelbar auf die Seite der Gemeinde Blankenheim. Dort sind alle wichtigen Informationen zu finanziellen Hilfen für die Betroffenen aus dem Gemeindeinzugsgebiet verfügbar. Gleichfalls sind dort auch der Download der Anträge und weitere Informationen erhältlich.
Die Anträge können bis zum 10.10.2021 gestellt werden.
Caritas Eifel – Soforthilfeanträge
Soforthilfeanträge können nur noch nach einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort abgegeben werden. Klicken Sie auf das Caritas-Logo – dort können Sie den Antrag bereits herunterladen und vorausfüllen. Bringen Sie diesen z.B. in Schleiden hinter dem Caritas-Haus (Container hinter dem Haus), Gemünder Str. 40 (montags bis donnerstags 9 bis 13 Uhr). Bitte beachten Sie, dass das Caritas-Haus aktuell nicht betreten werden darf!
Zusätzliche Soforthilfe Kreis Ahrweiler
Der Kreis Ahrweiler zahlt auf Antrag weitere Soforthilfe – zusätzlich zur Soforthilfe des Landes RLP.
Für weitere Infos bitte auf das nebenstehende Logo klicken.
Die Antragsfrist endet am Donnerstag den 30.09.2021. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.