Die Gemeinde Kall stockt mithilfe eingegangener Spenden die Soforthilfe des Landes NRW für Privatpersonen um 10 Prozent auf.
Dies muss nicht gesondert beantragt werden, die Überweisung erfolgt automatisch auf die für die Soforthilfe angegebene Bankverbindung.
Für Härtefälle stehen weitere Spendengelder zur Verfügung. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Einzelpersonen, Familien oder Betriebe
– besonders geschädigt sind (Gebäude, Hausrat, Inventar u.a.) ohne Elementarversicherung und nennenswertes Vermögen, und/oder
– die Soforthilfe zeitnah verausgabt sein und sich die Einkommenssituation in naher Zukunft nicht verbessern wird, und/oder
– besondere familiäre Umstände (Todesfälle, Erkrankungen, Familienmitglieder mit Behinderung, Arbeitslosigkeit u.a.) vorliegen.
In Abstimmung mit dem Gemeinderat und den Ortsvorstehern werden die Spendengelder der Gemeinde Kall maximal in Höhe der bereits ausgezahlten Soforthilfe des Landes NRW (zwischen 1.500 EUR und max. 3.000 EUR) ausgezahlt.
Weitere Detailinformationen, wo man sich melden kann, und wichtige weitere Details findet man über nachstehenden Direktlink auf den Seiten der Gemeinde Kall.