Bürgertelefon Fluthilfe

Bürgertelefon Fluthilfe
0211 / 46 84 49 94

Die Hotline beantwortet grundsätzliche Fragen zum Soforthilfe-Verfahren. Auch kann das Bürgertelefon Fluthilfe die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die o.g. Nummer richtet sich an betroffene Bürgerinnen und Bürger und betroffene Unternehmen.

Erreichbarkeit:
Montag – Freitag 8 bis 18 Uhr
Samstag und Sonntag 10 bis 16 Uhr

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