Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Bundesregierung hat in der ersten Woche nach der Flutkatastrophe Soforthilfen auf den Weg gebracht. „Ziel dieser finanziellen Hilfen soll die Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, und der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen sein“, heißt es in der Vorlage.
„Flankiert werden sollen die staatlichen Finanzhilfen durch eine zielgerichtete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um Insolvenzanträge zu vermeiden, die unter ökonomischen Gesichtspunkten angesichts der voraussichtlichen Verfügbarkeit staatlicher Hilfsangebote auch unter Gläubigerschutzgesichtspunkten nicht erforderlich sind.“
Zudem schlägt der Bund Gespräche mit den Bundesländern über ein Absicherungssystem „für dieses, aber auch für künftige überregionale Schadensereignisse von erheblichem Ausmaß“ vor.
Quelle: Deutsche Welle https://www.dw.com/de/400-millionen-euro-f%C3%BCr-die-hochwasser-opfer/a-58572105

Unterstützungen in Bezug auf die Möglichkeiten der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht können u.a. Fachanwälte für Insolvenzrecht bieten.

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